Momentan finden Beratungsgespräche nur alle 2 Wochen statt

KOMIBA

Diese Website ist KOMIBA. KOMIBA ist eine Website für Migrantinnen und Migranten. Hier gibt es Internet-Links zu den Behörden der Stadt Bern, den Gemeinden Köniz, Ostermundigen, Bremgarten b. Bern, Muri und Zollikofen. Es gibt auch Behörden beim Kanton Bern. Behörden beim Kanton Bern sind für alle Gemeinden im Kanton Bern zuständig. Es gibt auch Behörden beim Bund. Behörden beim Bund sind für die ganze Schweiz zuständig. Eine Behörde erledigt Aufgaben für die Menschen in der Schweiz. Manchmal weiss man nicht welche Behörde richtig für eine Aufgabe ist. Bei KOMIBA findet man die richtige Behörde. Es gibt Behörden für Geld, Familie, Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, Umzug, Arbeit und Autos.

 

Es gibt noch weitere Websites mit Informationen für Ausländerinnen und Ausländer vom Kanton Bern:

Allgemeine Informationen Kanton Bern
https://www.hallo-bern.ch/

Allgemeine Informationen Stadt Bern
https://www.bern.ch/sozialwegweiser/adressen/migration-integration

Geld


Sozialhilfe

Sozialhilfe ist Geld vom Staat. Manche Menschen haben kein Geld. Und können nicht arbeiten. Dann hilft die Sozialhilfe.

 

Steuer

Eine Steuer ist Geld. Menschen müssen Steuern an den Staat bezahlen.

 

Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz müssen Steuern zahlen. Das heisst Quellensteuer. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn genommen. Man muss nichts machen. Wenn man einen Ausländerausweis C hat, muss man normal Steuern zahlen. Dann gibt es keine Quellensteuer.

Im Kanton Bern gibt es Quellensteuer. Hier gibt es Informationen zur Quellensteuer im Kanton Bern.

https://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/quellensteuer.html


Kantonale Staatsanwaltschaft

Ein Staatsanwalt ist eine Person. Die Person arbeitet bei einem Gericht. Ein Staatsanwalt muss prüfen ob jemand eine Strafe für ein Verbrechen bekommt. Ein Staatsanwalt arbeitet bei der Staatsanwaltschaft.

 

Ein Staatsanwalt sagt es gibt eine Strafe. Dann gibt es einen Strafbefehl. Ein Strafbefehl ist ein Brief in dem die Strafe steht. Hier gibt es Informationen zu einem Strafbefehl im Kanton Bern.

https://www.staw.justice.be.ch/de/start/themen/strafbefehl-einsprache.html

Manchmal gibt es Verbrechen. Dann gibt es ein Strafverfahren. Dort wird die Strafe bestimmt. Im Strafverfahren gibt es Rechte. Das heisst man darf Sachen machen. Im Strafverfahren gibt es auch Pflichten. Das heisst man muss Sachen machen. Hier gibt es Informationen zu Strafverfahren im Kanton Bern.

https://www.staw.justice.be.ch/de/start/themen/stellung-im-strafverfahren.html


Prämienverbilligung

 

Jeder Mensch in der Schweiz hat eine Krankenkasse. Das kostet Geld. Wenn man nicht viel Geld hat bekommt man Geld vom Staat zurück. Das ist eine Prämienverbilligung. Man bekommt dann einen Brief. Hier gibt es Informationen zu Prämienverbilligung im Kanton Bern.

https://www.asv.dij.be.ch/de/start/themen/pv/pv_anrecht-auf-pv-beantragen.html

Familie


Allgemein

 

Behörden machen viele Sachen für die Familie. Kinder müssen zum Beispiel in die Schule und zum Zahnarzt. 

Viele Informationen über Familie im Kanton Bern findet man auf dem Familienportal vom Kanton Bern.

https://www.fambe.sites.be.ch/


Geburt

 

Das Zivilstandsamt ist eine Behörde. Wenn man ein Kind bekommt, wird es beim Zivilstandsamt angemeldet. Das Spital oder Geburtshaus macht die Anmeldung. Wenn man das Kind zu Hause bekommt, muss man zum Zivilstandsamt Bern-Mittelland gehen.

https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/zivilstandsaemter/zabm.html

Hier gibt es Informationen zur Anmeldung.

https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/geburt.html


Kinder vor der Schule

Ein kleines Kind geht nicht in die Schule. Es kann in die Kita gehen. Dort wird es betreut. Das kostet Geld. Der Staat zahlt einen Teil des Geldes. Dafür kriegt man einen Gutschein. Das heisst Betreuungsgutschein

 

Schule

Kinder müssen in den Kindergarten und in die Schule. Zuerst muss ein Kind in den Kindergarten. Dann bekommt man einen Brief von der Gemeinde mit einem Anmeldeformular. Das ist ein Papier. Auf dem Papier muss man Sachen schreiben. Dann muss man es bei der Gemeinde abgeben.

 

Tagesschule

Eltern arbeiten oft lange. Die Schule dauert nicht so lange. Dann kann ein Kind in eine Tagesschule gehen. Dort gibt es Kinderbetreuung nach der Schule.

 

Zahnarzt für Kinder in der Schule

Kinder müssen in die Schule gehen. Kinder in der Schule müssen einmal im Jahr zum Zahnarzt. Dort wird geschaut ob die Zähne gesund sind. Der Zahnarzt für die Kinder heisst Schulzahnarzt.

 

Probleme mit Kindern und Familie

Manchmal hat man Probleme mit seinen Kindern. Oder man hat Fragen zu Kindern und Erziehung. Dann gibt es Hilfe. Dafür gibt es Beratungsstellen. Beratungsstellen helfen bei Problemen mit Kindern. Es gibt verschiedene Probleme. Darum gibt es verschiedene Beratungsstellen. Manchmal ist ein Kind in Gefahr und Eltern brauchen Hilfe. Dann kommt die KESB. KESB heisst Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. 

 

Beziehungen und Ehe

 

Wenn zwei Menschen zusammen sind und sich lieben, können sie heiraten. Hier gibt es Informationen zum Heiraten.

https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/heirat-egp.html

Wenn man heiraten will muss man zur richtigen Behörde gehen. Die richtige Behörde ist das Zivilstandsamt Bern Mittelland.

https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/zivilstandsaemter/zabm.html

Manchmal wollen verheiratete Menschen nicht mehr zusammen sein. Dann gibt es die Scheidung. Dafür muss man zum Gericht gehen. Das richtige Gericht ist das Regionalgericht Bern-Mittelland.

https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/bern-mittelland.html

Hier gibt es Informationen zur Scheidung.

https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/themen/zivilrecht/familienrecht/scheidung.html

Es ist kompliziert wenn zwei Menschen eine Beziehung haben, die nicht aus dem gleichen Land kommen. Dann gibt es Beratung und Informationen bei frabina.

https://www.frabina.ch/beratung/

Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz


Einbürgerung - Schweizer oder Schweizerin werden

Wenn man Schweizer oder Schweizerin werden will muss man sich einbürgern lassen. Der Bund, der Kanton und die Gemeinde schauen dann ob man Schweizer werden darf. Dafür müssen Bedingungen erfüllt sein.

 

Man muss 10 Jahre in der Schweiz leben. Man muss 2 Jahre ohne Unterbrechung im Kanton Bern leben. Und man muss Bedingungen bei der Gemeinde erfüllen.

Hier gibt es Informationen zur Einbürgerung im Kanton Bern

https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung/aufenthalt.html

Hier gibt es Informationen zur Einbürgerung in der Schweiz

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/ordentlich.html

Wenn man mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet ist, kann man sich einfacher Einbürgern lassen. Das heisst erleichterte Einbürgerung. Dafür gibt es bestimmte Bedingungen. Hier findet man Informationen zur erleichterten Einbürgerung

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/verheiratet.html

Bedingungen pro Stufe

  • Bedingung:
    2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch (Quelle)

    Kontakt:
    Bürgerrechtsdienst
    Orts- und Gewerbepolizei
    Predigergasse 5
    3011 Bern
    Tel. +41 31 321 52 86
    einbuergerungen@bern.ch

  • Bedingung:
    Keine (Quelle)

    Kontakt:
    Chutzenstrasse 12
    3047 Bremgarten
    +41 31 306 64 64

  • Bedingung:
    2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch (Quelle)

    Kontakt:
    Polizeiinspektorat Köniz
    Einbürgerungen
    Sägestrasse 42
    3098 Köniz
    T +41 31 970 93 78 einbuergerung@koeniz.ch

  • Bedingung:
    Keine (Quelle)

    Kontakt:
    Thunstrasse 74
    3074 Muri bei Bern
    +41 31 950 54 54

  • Bedingung:
    2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch (Quelle)

    Kontakt:
    Gemeinde Ostermundigen
    Schiessplatzweg 1
    Postfach 101
    3072 Ostermundigen
    +41 31 930 14 14 info@ostermundigen.ch

  • Bedingung:
    2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch (Quelle)

    Kontakt:
    Wahlackerstrasse 25
    3052 Zollikofen
    +41 31 910 91 11
    +41 31 910 91 06 (Fax)
    info@zollikofen.ch


Aufenthaltsbewilligung - In der Schweiz bleiben

Wenn man als Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz leben will, braucht man eine Erlaubnis vom Staat. Das heisst Aufenthaltsbewilligung.

 

Eine Aufenthaltsbewilligung bekommt man vom Kanton. Hier sind Informationen dazu

https://www.migration.sid.be.ch/de/start/aufenthalt.html

Die Behörde, zu der man gehen muss, heisst Amt für Bevölkerungsdienste des Kanton Bern.

Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern
Migrationsdienst
Kundenzentrum
Ostermundigenstrasse 99B
3006 Bern
Tel. +41 31 633 53 15
Kontaktformular

Umzug


Umzug

Wenn man umzieht, muss man das in der Schweiz bei der Gemeinde sagen. An dem Ort, von dem man wegzieht, muss man sich abmelden. An dem Ort, an den man hinzieht, muss man sich anmelden. Das muss man innerhalb von 14 Tagen machen.

 

Arbeit


Bewilligung für CH

 

Nicht jeder darf in der Schweiz arbeiten. Man braucht eine Bewilligung. Hier gibt es Informationen dazu

https://www.migration.sid.be.ch/de/start/arbeit.html


Arbeitslosigkeit

 

Es kann sein dass man keine Arbeit hat oder seine Arbeit verliert. Dann muss man sich beim RAV anmelden. RAV bedeutet Regionale Arbeitsvermittlung. Hier sind Informationen dazu

https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/arbeitnehmende/anmelden-rav-alk.html

Mobilität


Auto

 

Wenn man in der Schweiz ein Auto hat, muss man das Auto anmelden. Die zuständige Behörde ist das Strassenverkehrsamt.

https://www.svsa.sid.be.ch/de/start.html

Wenn man in der Schweiz Auto fährt, braucht man einen Schweizer Führerschein. Man muss zum Strassenverkehrsamt gehen. Wenn man einen Führerschein aus dem Ausland, bekommt man einen Schweizer Führerschein. Hier sind Informationen dazu.

https://www.svsa.sid.be.ch/de/start/fuehrerausweise/rund-um-fuehrerausweis/umtausch-fuehrerausweis-ausland.html

Wenn man noch keinen Führerschein hat, muss man Autofahren lernen. Dann muss man eine Prüfung machen. Dann darf man alleine Autofahren. Hier sind Informationen dazu.

https://www.svsa.sid.be.ch/de/start/lernfahrer/lernfahrausweis.html

Beratung

 

KOMIBA bietet auch Beratungen für Migranten und Migrantinnen sowie Freiwillige in Bern und umliegenden Gemeinden an. Bei einer Beratung kann man Fragen stellen. Man kann uns mit dem Telefon anrufen. Man kann uns eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular auf der Website ausfüllen. Man kann uns besuchen und persönlich Fragen stellen.

Nächste Beratungen (Telefon und persönlich):
17. April 2024
01. Mai 2024
29. Mai 2024

von 17:30 Uhr - 19:00 Uhr

Telefon: +41 44 585 22 69
Persönlich: Kapellenstrasse 24a, Bern, Schweiz (keine Postadresse)
Mail: infokomiba@gmail.com

Man kann Fragen zu verschiedenen Themen stellen. Die Fragen haben mit Behörden zu tun. Zum Beispiel Fragen zu Steuern oder Kinderbetreuung. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

 

Kontaktiere uns

Schreibe uns über das Kontaktformular und wir melden uns.

infokomiba@gmail.com
+41 44 585 22 69 (Telefonisch sind wir Mittwochs von 17:30 bis 19:00 erreichbar)

Schreibe uns auf Facebook oder Instagram.

 

Komiba